Seminar-Informationen

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. Trotzdem treten in der Praxis häufig Fragen auf wie: Wieviel, wie und vor allem: wann? Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich durch die ständig neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht.

Das Seminar vermittelt auf Basis der aktuellen umfangreichen Rechtsprechungen des EuGH und BAG die nötigen Kenntnisse des Urlaubsrechts und dessen Umsetzung in der Praxis.

Schwerpunkte

  1. Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs
    1. Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
    2. Urlaubsdauer, Urlaubsanspruch
    3. Wartezeit, Teilurlaub
    4. Urlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt
    5. Übertragung von Urlaub nach dem BUrlG, dem TVöD-VKA und der europäischen Rechtsprechung
  2. Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
    1. Belehrung / Aufklärung über konkreten Urlaubsanspruch
    2. Dauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
    3. Folgen mangelnder Aufklärung
  3. Störfälle im Urlaubsrecht
    1. Ablehnung von Urlaub
    2. Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs
    3. Erkrankung im Urlaub
    4. Arbeit im Urlaub
    5. Kürzungsmöglichkeiten bei Elternzeit
  4. Mitbestimmung der Personalvertretung
    1. Aufstellung des Urlaubsplans; Vorrangregelungen
    2. Zahl der zusammenhängenden Urlaubstage
    3. Regelungen zu Sonderurlaub, unbezahltem Urlaub

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 21.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.05.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.