Seminar-Informationen

Für Tarifbeschäftigte wie für Beamte gilt das grundsätzliche Annahmeverbot von Belohnungen, Geschenken, Provisionen und sonstigen Vergünstigungen; das soll eine integre Diensterfüllung der öffentlichen Verwaltung gewährleisten. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu sensibilisieren und zu befähigen, sich auch in schwierigen Konstellationen so zu verhalten, dass sie von Vornherein vor strafrechtlichen, dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Sanktionen geschützt sind. Die Rechtslage wird anhand praktischer Beispiele erläutert. Mit den Teilnehmenden werden Lösungswege für ihre alltäglichen kleinen und großen Herausforderungen erarbeitet – egal, ob es sich um einen Blumenstrauß handelt, eine vorweihnachtliche Aufmerksamkeit oder um in Aussicht gestellte Vorteile für Personen im Umfeld des Beschäftigten. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, gerne bereits im Vorfeld der Veranstaltung aus ihrem beruflichen Alltag Situationen zu schildern, die dann anonym beleuchtet und zur Diskussion gestellt werden können. 

Schwerpunkte

  • Korruption – Begriff, Erscheinungsformen, Täter und Täterstrategien, Selbstrechtfertigung.
  • Verbot der Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen als Grundsatz: Was fällt darunter? Wie wird der Tätigkeitsbezug festgestellt?
  • Anzeigepflicht des Beschäftigten
  • Zurückweisung nicht genehmigungsfähiger Vorteile
  • Die ausnahmsweise erlaubte Annahme von Vorteilen: Der schmale Grat des Erlaubten unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz – was ist üblich und angemessen?
  • Arbeits- und dienstrechtliche Folgen einer Pflichtverletzung (einschl. Schadenersatz)
  • Strafrechtliche Folgen, insb. Vorteilsannahme und Bestechlichkeit

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestäti­gung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teil­nehmer schließt umfangreiche Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 30.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.05.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.