Seminar-Informationen
Kommunale Grundstücksverkäufe sind selten „nur“ Kaufverträge: Festpreise, Bauverpflichtungen, Projektierungsvereinbarungen oder Erschließung können den Verkauf in Richtung Vergabepflicht verschieben. Dieses Seminar liefert ein Praxis-Prüfraster und zeigt anhand typischer Fälle, wann Sie vergabefrei verkaufen können und wann Sie besser ein strukturiertes Auswahlverfahren oder ein echtes Vergabeverfahren aufsetzen.
Rechtlicher Hinweis: Das Seminar dient der Fortbildung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Seminarteilnehmende
Liegenschaften/Grundstücksmanagement, Kämmerei/Controlling, Vergabestellen, Rechtsamt, Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Führungskräfte mit Entscheidung über Veräußerungen/Investorenprojekte
Schwerpunkte
- Was bedeutet „Vergabe“ bei Grundstücken?
- Abgrenzung Verkauf, Bauauftrag, Konzession
- Einflusskriterien
- EuGH 451/08 (durchsetzbare Verpflichtung, unmittelbares wirtschaftliches Interesse)
- Praxis-Leitfall: VK Lüneburg 30.09.2024 – VgK-22/2024 (Marktwert, Wiederkaufsrecht, keine einklagbare Baupflicht)
- Konzeptvergabe & Investorenauswahl
- GWB-Vergabeverfahren
- Sinnvolle Transparenzstandards
- Marktpreis, Gutachten, Bieterverfahren, Preisnachlässe (Abbruch, Altlasten, Sozialbindung)
- Vertragsgestaltung und Sicherungsinstrumente (Bauklauseln ohne Vergabefalle)
- Bauverpflichtung, Rückauflassungsvormerkung/Wiederkauf, Vertragsstrafe, Projektierungsvereinbarung, Exklusivität
- „Red Flags“ und Alternativen
- Praxisteil (Fragen der Teilnehmenden)
Referent/-in
Henrik Bauer ist spezialisiert auf die Bereiche Bau-, Architekten-, Vergabe-, Immobilien- und Mietrecht, war von 2018 bis 2022 Justiziar im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zuvor 20 Jahre Rechtsanwalt und Dozent in Kiel.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 14.07.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.08.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.