Vergabepflicht bei kommunalen Grundstücksverkäufen – wann, wie, warum? (neues Online-Seminar)

28-07-2026 (10:00 - 15:00 Uhr)

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Seminar-Informationen

Kommunale Grundstücksverkäufe sind selten „nur“ Kaufverträge: Festpreise, Bauverpflichtungen, Projektierungsvereinbarungen oder Erschließung können den Verkauf in Richtung Vergabepflicht verschieben. Dieses Seminar liefert ein Praxis-Prüfraster und zeigt anhand typischer Fälle, wann Sie vergabefrei verkaufen können und wann Sie besser ein strukturiertes Auswahlverfahren oder ein echtes Vergabeverfahren aufsetzen.

Rechtlicher Hinweis: Das Seminar dient der Fortbildung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Seminarteilnehmende

Liegenschaften/Grundstücksmanagement, Kämmerei/Controlling, Vergabestellen, Rechtsamt, Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Führungskräfte mit Entscheidung über Veräußerungen/Investorenprojekte

Schwerpunkte

  1. Was bedeutet „Vergabe“ bei Grundstücken?
  • Abgrenzung Verkauf, Bauauftrag, Konzession
  1. Einflusskriterien
  • EuGH 451/08 (durchsetzbare Verpflichtung, unmittelbares wirtschaftliches Interesse)
  • Praxis-Leitfall: VK Lüneburg 30.09.2024 – VgK-22/2024 (Marktwert, Wiederkaufsrecht, keine einklagbare Baupflicht)
  1. Konzeptvergabe & Investorenauswahl
  • GWB-Vergabeverfahren
  • Sinnvolle Transparenzstandards
  • Marktpreis, Gutachten, Bieterverfahren, Preisnachlässe (Abbruch, Altlasten, Sozialbindung)
  1. Vertragsgestaltung und Sicherungsinstrumente (Bauklauseln ohne Vergabefalle)
  • Bauverpflichtung, Rückauflassungsvormerkung/Wiederkauf, Vertragsstrafe, Projektierungsvereinbarung, Exklusivität
  • „Red Flags“ und Alternativen
  1. Praxisteil (Fragen der Teilnehmenden)

Referent/-in

Henrik Bauer

Henrik Bauer ist spezialisiert auf die Bereiche Bau-, Architekten-, Vergabe-, Immobilien- und Mietrecht, war von 2018 bis 2022 Justiziar im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zuvor 20 Jahre Rechtsanwalt und Dozent in Kiel.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 14.07.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.08.2026.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

180.00 € zzgl. 19% MwSt.
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