Seminar-Informationen

Zur Eingruppierung Beschäftigter im Bereich Vollziehung/Vollstreckung gibt es immer Fragen und Diskussionen. 2016 erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass deren Tätigkeit hochqualifiziert, selbständig und eigenverantwortlich ist und daher angemessen vergütet werden muss. Mittlerweile haben andere Gerichte/Obergerichte hier auch bei Teilzeitbesetzungen von Stellen im Vollstreckungsaußendienst nachgezogen und stützen die Auffassung des grundlegenden Urteils des OLG Hamm. Das Seminar erläutert die Urteile und seine Umsetzung in der Verwaltung.

Schwerpunkte

1.    Erläuterungen des Urteils des LAG Hamm

2.    Fehler in der Stellenplatzbeschreibung und deren Vermeidung

3.    Begründung der selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit

4.    Besondere Heraushebungsmerkmale im Außendienst

5.    Tiefgründige Kenntnisse, nicht nur bezogen auf die Vollstreckung, als eine weitere Grundlage der Eingruppierung

6.    Die selbständigen Leistungen der Vollziehungsbediensteten im rechtserheblichen Ausmaß in enger Verbindung zum gründlichen Fach- und Erfahrungswissen

7.    Muster und dessen Anwendung

8.    Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 30.08.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.09.2021.