Die Eingruppierung eines kommunalen Vollziehungsbeamten gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. 2016 erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass deren Tätigkeit hoch-qualifiziert, selbständig und eigenverantwortlich ist und daher angemessen vergütet werden muss. Im Oktober 2019 hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ein weiteres positives Urteil, welches sich insbesondere auch auf Teilzeitkräfte bezieht, gefällt. Beide Urteile sind rechtskräftig und wurden trotz Revisionsmöglichkeiten nicht beklagt.
Das Seminar erläutert die Urteile und seine Umsetzung in der Verwaltung. Die Teilnehmenden
erhalten Anregungen und Hilfestellungen für die Stellenplatzbeschreibung. Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden und ein Erfahrungsaustausch gehören dazu.
· Erläuterungen der Urteile LAG Hamm (2016), LAG Niedersachsen (2019)
· Die wesentlichen Merkmale der Stellenplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst
· Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist keine Stellenplatzbeschreibung
· Begründung der selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit
· Besondere Heraushebungsmerkmale im Außendienst
· Tiefgründige Kenntnisse, nicht nur bezogen auf die Vollstreckung, als eine weitere Grundlage der Eingruppierung
· Die selbständigen Leistungen der Vollziehungsbediensteten im rechtserheblichen Ausmaß in enger Verbindung zum gründlichen Fach- und Erfahrungswissen
· Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahme-bestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.05.2020.