Zur Eingruppierung Beschaftigter im Bereich Vollziehung/Vollstreckung gibt es immer Fragen und Diskussionen. 2016 erklarte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass deren Tatigkeit hochqualifiziert, selbstandig und eigenverantwortlich ist und daher angemessen vergütet werden muss.
Das Seminar erlautert das Urteil und seine Umsetzung in der Verwaltung. Teilnehmende erhalten Anregungen und Hilfestellungen für die Stellenplatzbeschreibung und ein entsprechendes Muster. Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden und ein Erfahrungsaustausch gehören dazu.
· Erlauterungen des Urteils des LAG Hamm
· Die Stellenplatzbeschreibung im Vollstreckungsaußendienst
· Fehler in der Stellenplatzbeschreibung und deren Vermeidung
· Begründung der selbstandigen und eigenverantwortlichen Tatigkeit
· Besondere Heraushebungsmerkmale im Außendienst
· Tiefgründige Kenntnisse, nicht nur bezogen auf die Vollstreckung, als eine weitere Grundlage der Eingruppierung
· Die selbstandigen Leistungen der Vollziehungsbediensteten im rechtserheblichen Ausmaß in enger Verbindung
zum gründlichen Fach- und Erfahrungswissen
· Muster und dessen Anwendung
· Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 02.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.02.2020.