In den konventionellen Vergabeverfahren (offenes und nichtoffenes Verfahren, öffentliche und beschränkte Ausschreibung) herrscht das Nachverhandlungsverbot. Das ist nicht immer sachgerecht. Manchmal ist es sinnvoll, das genaue Leistungsprofil im Dialog mit den Bietern zu bestimmen. In anderen Fällen bietet sich ein Preiswettbewerb an. In Eilfällen kann ein konventionelles Vergabeverfahrens zu lange dauern. Und wenn ausnahmsweise von vorneherein klar ist, dass nur ein Unternehmen die Leistung erbringen kann, wäre ein konventionelles Vergabeverfahren überflüssig bürokratisch. In all diesen Fällen bietet das Vergaberecht eine Alternative: das verhandlungsgeprägte Vergabeverfahren (oberhalb der Schwellenwerte das Verhandlungsverfahren, im Anwendungsbereich der UVgO die Verhandlungsvergabe, im Anwendungsbereich der VOB/A die freihändige Vergabe). Dieses Seminar führt in die drei genannten Verfahrensarten ein und berücksichtigt dabei auch ihre Unterschiede.
I. Nachverhandlungsverbot in konventionellen Vergabeverfahren
II. Zulässigkeit eines verhandlungsgeprägten Vergabeverfahrens nach VgV, UVgO, VOB/A und
Wertgrenzenerlasse
II. Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung der Verhandlungspartner
IV. Durchführung des verhandlungsgeprägten Vergabeverfahrens
V. Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband/Unternehmen erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 20.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.06.2024
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.