Seminar-Informationen

Die kommunale Pflicht der Verkehrssicherheit konkurriert oft mit dem besonderen Artenschutz. Das Seminar vermittelt die Rechtsgrundlagen an Beispielen für Bäume an Straßen, Wanderwegen und in Parkanlagen. Es zeigt den schwierigen Umgang mit Bäumen, deren Standsicherheit durch Hohlräume oder teilweise abgestorbene Bereiche eingeschränkt ist, die aber geschützten Arten Lebensräume bieten. Das Seminar bietet einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch und für die Diskussion aktueller Fragen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

  1. Aktuelle Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
  2. Die Verkehrssicherheit an Straßen, Wegen, im Wald und in öffentlichen Parkanlagen
  3. Pflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen unter Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes gemäß §44 BNatSchG und der zeitlichen Beschränkungen nach § 39 (5) BNatSchG
  4. Was sind CEF-Maßnahmen? Wie können sie sinnvoll eingesetzt werden?
  5. Beispiele aus der kommunalen Praxis:
    • Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
    • Baumschauen: Lohnt der Aufwand? Wann sollten sie durchgeführt werden? Wer nimmt teil?
  6. – Wann liegt eine akute Gefahr vor? Wer nimmt in diesem Fall die Verkehrssicherung vor?
    – Artenschutz
  7. Auswirkungen der klimabedingten Zunahme von Dürre, Starkregen und Sturmereignissen auf
    die Baumgesundheit und die Verkehrssicherung und aktuell mögliche Gegenmaßnahmen
  8. Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 13.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.12.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.