Seminar-Informationen

Die kommunale Pflicht der Verkehrssicherheit konkurriert oft mit dem besonderen Artenschutz. Das Seminar vermittelt die Rechtsgrundlagen an Beispielen für Bäume an Straßen, Wanderwegen und in Parkanlagen. Es zeigt den schwierigen Umgang mit Bäumen, deren Standsicherheit durch Hohlräume oder teilweise abgestorbene Bereiche eingeschränkt ist, die aber geschützten Arten
Lebensräume bieten. Das Seminar bietet einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch und für die Diskussion aktueller Fragen der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

1.    Aktuelle Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen

2.    Die Verkehrssicherheit an Straßen, Wegen, im Wald und in öffentlichen Parkanlagen

3.    Pflegemaßnahmen und Fällungen von Bäumen unter Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes gemäß §44 BNatSchG und der zeitlichen Beschränkungen nach § 39 (5) BNatSchG

4.    Was sind CEF-Maßnahmen? Wie können sie sinnvoll eingesetzt werden?

5.    Beispiele aus der kommunalen Praxis:

–  Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

–  Baumschauen: Lohnt der Aufwand? Wann sollten sie durchgeführt werden? Wer nimmt teil?

6.    – Wann liegt eine akute Gefahr vor? Wer nimmt in diesem Fall die Verkehrssicherung vor?
– Artenschutz

7.    Auswirkungen der klimabedingten Zunahme von Dürre, Starkregen und Sturmereignissen auf
die Baumgesundheit und die Verkehrssicherung und aktuell mögliche Gegenmaßnahmen

8.    Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.11.2020.