Seminar-Informationen

Garagen und Erholungsgrundstücke werfen in der kommunalen Verwaltungspraxis viele Fragen auf. So eröffnete der Ablauf gesetzlicher Fristen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz größere Handlungsspielräume, die alle Liegenschaftsverwaltungen nutzten sollten. Auch fehlerhafte BGB-Verträge der 90ger Jahre werfen Fragen auf. So wird das BGB-Vertragsrecht für den Neuabschluss von Verträgen wichtig. Und: über die notwendigen und empfehlenswerten Vertragsklauseln in neu abzuschließenden Verträgen besteht oft noch Unsicherheit.

Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie Möglichkeiten und bietet Raum zur Erörterung von Fragen und Problemen aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden.

Schwerpunkte

1.    Abgrenzung weiterführender Altverträge von neuen BGB-Verträgen

2.    Vertragsübernahme zwischen Nutzern und Dritten

3.    Verkauf/Übergang der Baulichkeit

4.    Erörterung kommunaler Handlungsstrategien

5.    Erhöhung des Nutzungsentgeltes

6.    Häufige Fehler beim Neuabschluss nach BGB

7.    Behandlung von Instandhaltungsaufgaben

8.    Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 09.08.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.08.2022.

 


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.