Im Sinne des Grundsatzes der Vollständigkeit bei der Bilanzierung sind auch die geschlossenen Verträge der Gemeinde zu inventarisieren. Durch die Erfassung der Verträge im Vertragsregister wird der Dokumentationspflicht der kommunalen Verwaltungen Rechnung getragen. Ebenso
können Vertragsauswirkungen rechtzeitig bilanz- und haushaltswirksam berücksichtig werden.
Im Seminar werden die Anforderungen an das Vertragsregister vorgestellt, beispielhaft der systematische Aufbau entwickelt und Lösungsansätze zur Einführung eines Vertragsmanagements entwickelt. Fragen der Teilnehmenden und der Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteil.
1. Rechtliche Grundlagen und Regeln zur „Bilanzierung von Verträgen“
2. Erfassung und Systematisierung kommunaler Verträge
3. Strukturierung und Inhalte von Haupt- und Unterregistern
4. Führung des Vertragsregisters
5. Möglichkeiten elektronisch geführter Vertragsregister
6. Dienstanweisungen zum Vertragsregister
7. Ableitung des Rückstellungsbedarfs
8. Risiko-Bewertung von Verträgen/Eventualverbindlichkeiten
9. Anforderungen an den Aufbau eines kommunalen Vertragsmanagements
10. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.07.2020.