Einfacher Brief, Einschreiben, Zustellungsurkunde, Behördenzustellung, öffentliche Zustellung, Zustellung zur Nachtzeit, elektronische Bekanntgabe, elektronische Zustellung – die Möglichkeiten der Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten in der Behördenpraxis sind vielfältig und aufgrund der Aktivitäten zum eGovernment in Bewegung. Und auch die Möglichkeiten, dabei Fehler zu machen, sind vielfältig.
Das Seminar erläutert die Auswahl des richtigen Bekanntgabeadressaten (wem gegenüber ist der Verwaltungsakt bekannt zu geben?) und die Auswahl der richtigen und rechtssicheren Form der Bekanntgabe/Zustellung (wie soll der Verwaltungsakt bekanntgegeben werden?). Dabei ist die Auswahl der Art der Bekanntgabe jeweils von Vor- und Nachteilen begleitet, die zu beachten sind.
Das Seminar gibt den Teilnehmenden Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und zu klären.
1. Rechtsgrundlagen
2. Bekanntgabeadressat vs. Inhaltsadressat
3. Formen der Bekanntgabe und Zustellung von Verwaltungsakten
4. Was ist bei der elektronischen Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten zu beachten?
5. Heilung von Zustellungsmängeln
6. Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 25.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.06.2020.