Seminar-Informationen

Die Vollstreckung gegen eine einzelne, natürliche Person bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten, sofern der Vollstreckungsschuldner im Titel richtig bezeichnet ist. Wie ist jedoch die Situation einzuschätzen, wenn sich die Vollstreckung gegen Gesamtschuldner richtet? Wer haftet dann letztendlich für die offene Forderung? Noch komplexer wird die Frage dann, wenn der Schuldner Mitglied in einer Erbengemeinschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft ist. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen? Das Seminar erklärt zum einen Grundbegriffe, damit man sich in der Materie besser zurechtfindet, zeigt aber auch, wie gegen Vereine vollstreckt werden kann und gegen Firmen bzw. gegen den Schuldner, der an einer Firma beteiligt ist. Hierbei wird unterschieden zwischen Einzelfirmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Schwerpunkte

1.   Grundzüge der Gesamtschuldnerschaft

2.   Vollstreckung gegen einen Schuldner, der Gesamtschuldner ist

3.   Überblick über das Zustandekommen und die Rechte von Erbengemeinschaften

4.   Vollstreckung gegen einen Schuldner in einer Erbengemeinschaft

5.   Grundzüge des Vereinsrechts

6.   Vollstreckung gegen Vereine

7.  Grundlagen des Gesellschaftsrechts und Unterscheidung

     zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

8.   Vollstreckung gegen einen Schuldner, der an einer Gesellschaft beteiligt ist

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 24.06.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.07.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.