Vollstreckung nach der ZPO

12-02-2020 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Das Seminar vermittelt solide Grundlagen zum Verfahren der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. An praktischen Beispielen wird, angefangen von der Erlangung eines Titels bis zu Verwertung gepfändeter Sachen, das gesamte Verfahren erläutert und geübt. Viele praktische Tipps und Erfahrungen aus der Praxis des Dozenten werden vermittelt.

Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, durch Fragestellungen und Diskussionen eventuell noch vorhandene Unklarheiten zu beseitigen.

Seminarteilnehmende

Kasse sowie Verbände, welche selber Forderungen vollstrecken und sonstige Interessierte, die mit Vollstreckungsfragen ziviler oder öffentlich- rechtlicher Forderungen zu tun haben.

 

Schwerpunkte

·      Allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen nach der ZPO

·      Mahn- und Vollstreckungsbescheidverfahren

·      Die richtige Titulierung, Fehler dabei und deren Vermeidung

·      Die Forderungsaufstellung

·      Gerichtsvollziehervollstreckung fehlerhaft, was nun?

·      Unpfändbares und pfändbares Hab und Gut

·      Verwertungsmöglichkeiten durch den Gerichtsvollzieher

·      Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehr des Schuldners

·      Mitwirkung von Gläubigern oder Schuldnern im Verfahren

·      Vollstreckungserinnerung, Beschwerde

·      Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage

·      Miteinander von Gerichtsvollzieher, Behörde und Schuldner bei der Verwertung gepfändeter Sachen

·      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Referent/-in

Dipl.-Rechtspfleger Otto Wesche aus Goslar führt seit 1999 BITEG-Vollstreckerseminare durch. Er ist auch in der Fortbildung von Rechtspflegern tätig und Autor von Fachaufsätzen, u. a. in der KKZ.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.02.2020.

Veranstaltungsort

Hotel Loccumer Hof, Kurt-Schumacher-Straße 14/16, 30159, Hannover

Hannover

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