Das Seminar vermittelt solide Grundlagen zum Verfahren der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. An praktischen Beispielen wird, angefangen von der Erlangung eines Titels bis zu Verwertung gepfändeter Sachen, das gesamte Verfahren erläutert und geübt. Viele praktische Tipps und Erfahrungen aus der Praxis des Dozenten werden vermittelt.
Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, durch Fragestellungen und Diskussionen eventuell noch vorhandene Unklarheiten zu beseitigen.
· Allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen nach der ZPO
· Mahn- und Vollstreckungsbescheidverfahren
· Die richtige Titulierung, Fehler dabei und deren Vermeidung
· Die Forderungsaufstellung
· Gerichtsvollziehervollstreckung fehlerhaft, was nun?
· Unpfändbares und pfändbares Hab und Gut
· Verwertungsmöglichkeiten durch den Gerichtsvollzieher
· Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehr des Schuldners
· Mitwirkung von Gläubigern oder Schuldnern im Verfahren
· Vollstreckungserinnerung, Beschwerde
· Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage
· Miteinander von Gerichtsvollzieher, Behörde und Schuldner bei der Verwertung gepfändeter Sachen
· Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmezusage die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.03.2020.