Seminar-Informationen

Öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbes. ausgegliederte Bereiche in Form einer AöR, bedienen sich für die Beitreibung der öffentl.-rechtl. Forderungen der Vollstreckungsbehörde der Kommune, der sie angehören. Bei der Vorbereitung, der Durchführung, der Abwicklung und der Nachbereitung ist Vieles zu beachten. Die AöR ist dabei eben nicht nur „Auftraggeber“, sondern in vielen Teilbereichen, wie z. B. Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, auch aktiv Beteiligte.

Das Seminar zeigt Grundvoraussetzungen, Schwachstellen, Tipps und Handlungsempfehlungen.

Schwerpunkte

Ø Welche Möglichkeiten der Vereinbarungen kann es zwischen Kommune und AöR geben?
 – Kurze Darstellung der wesentlichen Vorschriften

Ø Stellt die Beauftragung der Kommune eine Amtshilfe im klassischen Sinne dar?

Ø Welche Voraussetzungen sind für die Beitreibung unabdingbar zu schaffen?

Ø Welche Bedeutung hat der zu zahlende Kostenbeitrag?

Ø In welcher Weise ist die AöR der Kommune zum Ersatz von Vollstreckungskosten verpflichtet?

Ø Ist die Beauftragung der Kommune durch die AöR kostenfrei? Stellt der zu zahlende Kostenbeitrag eine Dienstleistung dar, die nicht der Umsatzsteuerregelung unterliegt? – Darstellung des zum Zeitpunkt des Seminars bekannten   Meinungsbildes

Ø Wem stehen bei der Vollstreckung der Forderung welche beigetriebenen Kostenanteile zu?

Ø Wie ist die Rangfolge der Forderungen der AöR im Gesamtgefüge der zu vollstreckenden Forderungen zu sehen? Das betrifft insbes. Bundesländer, in denen auch Abfall, Straßenreinigung und Abwasser zu den dinglichen Lasten zählen

Ø Welche konkreten Regelungen sollten bei der Vollstreckung in das Grundvermögen des Schuldners zwischen Kommune und AöR getroffen werden?

Ø Wie sieht das Zusammenwirken von Verwaltung, Stadtkasse und AöR aus?

Ø Muster von Duldungs- und Feststellungsbescheiden

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.09.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.09.2022.


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