Vollstreckungsmaßnahmen laufen – wenn überhaupt – erst langsam wieder an. Der Bund/die Länder haben umfängliche Hilfsprogramme aufgelegt, und es stellt sich die Frage, ob diese Hilfen der Pfändung unterliegen. Moralisch mag es hier unterschiedliche Meinungen und Ansätze geben; jedoch ist die Fragestellung aus Sicht der Vollstreckungsbehörde sicherlich gestattet. Die bestehende Lastenverteilung, die die Belange der kommunalen Gläubiger unberücksichtigt lässt, kann – und darf – nicht richtig sein. Gleichwohl hat das BMF mit Rundmail vom 22.12.2020 die Fristenregelungen für Stundungen und Ratenzahlungen – zunächst – bis 31.12.2021 verlängert und eine weitere Verlängerung nicht ausgeschlossen.
Dieses Webinar ist ein Update zum Seminar „Pfändung von Forderungen und Ansprüchen“.
1. Sind die Soforthilfen pfändbar?
2. Wo pfände ich – je nach dem, an wen Hilfen gezahlt wurden?
3. Welche Fragestellungen ergeben sich bei Abnahme der Vermögensauskunft?
4. Welchen Status haben diese Soforthilfen?
5. Wie und wo greifen hier die Schutzvorschriften ZPO?
6. Wären Soforthilfen auf einem P-Konto pfändbar?
7. Kann eine Soforthilfe gem. 850 k Abs. 5 als unpfändbar bescheinigt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) werden?
8. Wo kann ich überhaupt pfänden? Eine Übersicht wird gestellt.
9. Musterbriefe
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 23.02.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 16.03.2021.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.