Seminar-Informationen

Gläubiger, die gegen einen säumigen Schuldner vollstrecken möchten, wissen in aller Regel, welche Vollstreckungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen – zumindest bis der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Doch es gibt für den Gläubiger in bestimmten Fällen trotz laufendem Insolvenzverfahren oder auch während der Phase der Restschuldbefreiung die Möglichkeit, weiterhin die Zwangsvollstreckung zu betreiben und die fälligen Geldbeträge einzuziehen.

Wie das gemacht wird, zeigt das Seminar. Es zeigt auch den Ablauf von Insolvenzverfahren, die Auswirkungen auf die laufende bzw. geplante Zwangsvollstreckungen und die Voraussetzungen für die Vollstreckung bei laufendem Insolvenzverfahren.

Schwerpunkte

1.    Übersicht über das Insolvenzverfahren und das reformierte Verbraucherinsolvenzverfahren

2.    Unterscheidung zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz

3.    Einteilung des Insolvenzverfahrens in verschiedene Phasen

4.    Auswirkungen der einzelnen Phasen auf die Einzelzwangsvollstreckung

5.    Einteilung der unterschiedlichen Gläubigertypen

6.    Möglichkeiten der Vollstreckung im Eröffnungs- sowie im Insolvenzverfahren

7.    Auswirkungen der Rückschlagsperre

8.    Anfechtung von zurückliegenden Vollstreckungsmaßnahmen

9.    Anfechtung von zurückliegenden Ratenzahlungen und Sicherheiten

10.  Erfahrungsaustausch, Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 19.02.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.03.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.