Seminar-Informationen
Die Anwendung des allgemeinen Ordnungsrechts und die Abgrenzung zu sonderrechtlichen Regelungen, insbesondere die zwangsweise Durchsetzung dieser Regelungen, konfrontieren die örtlichen Ordnungsbehörden mit besonderen Vollzugsproblemen.
Im Seminar werden die grundsätzlichen Regelungen erläutert, Lösungen für sich in der Praxis ergebender Vollzugsprobleme aufgezeigt und Fragen/Probleme der Teilnehmenden besprochen.
Seminarteilnehmende
Ordnungsamt, Rechtsamt
Schwerpunkte
1. Voraussetzungen zum Erlass ordnungsbehördlicher Verfügungen
2. Polizeipflichtigkeit
3. Abgrenzung zum Sonderordnungsrecht, insbesondere im Bereich des Umweltrechts
4. Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügungen
5. Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei
6. Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung
7. Verwaltungszwang zur Durchsetzung von Ordnungsverfügungen
8. sofortiger Vollzug
9. Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen
10. Sonderaufsicht im allgemeinen Ordnungsrecht
11. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Referent/-in
Ministerialrat a. D., Dr. jur. Martin Robbel, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.06.2023.
Veranstaltungsort
Jugendgästehaus am Hauptbahnhof, Lehrter Straße 68, 10557, Berlin
Berlin
Route planen (öffnet in neuem Tab)