Vollzugsprobleme im allgemeinen Ordnungsrecht

07-06-2023 (09:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Die Anwendung des allgemeinen Ordnungsrechts und die Abgrenzung zu sonderrechtlichen Regelungen, insbesondere die zwangsweise Durchsetzung dieser Regelungen, konfrontieren die örtlichen Ordnungsbehörden mit besonderen Vollzugsproblemen.

Im Seminar werden die grundsätzlichen Regelungen erläutert, Lösungen für sich in der Praxis ergebender Vollzugsprobleme aufgezeigt und Fragen/Probleme der Teilnehmenden besprochen.

Seminarteilnehmende

Ordnungsamt, Rechtsamt

Schwerpunkte

1.        Voraussetzungen zum Erlass ordnungsbehördlicher Verfügungen

2.        Polizeipflichtigkeit

3.        Abgrenzung zum Sonderordnungsrecht, insbesondere im Bereich des Umweltrechts

4.        Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügungen

5.        Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei

6.        Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung

7.        Verwaltungszwang zur Durchsetzung von Ordnungsverfügungen

8.        sofortiger Vollzug

9.        Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen

10.      Sonderaufsicht im allgemeinen Ordnungsrecht

11.      Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Ministerialrat a. D., Dr. jur. Martin Robbel, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.06.2023.

Veranstaltungsort

Jugendgästehaus am Hauptbahnhof, Lehrter Straße 68, 10557, Berlin

Berlin

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