Die Anwendung des allgemeinen Ordnungsrechts und die Abgrenzung zu sonderrechtlichen
Regelungen, insbesondere die zwangsweise Durchsetzung dieser Regelungen, konfrontieren die örtlichen Ordnungsbehörden mit besonderen Vollzugsproblemen.
Im Seminar werden die grundsätzlichen Regelungen erläutert, Lösungen für sich in der Praxis ergebender Vollzugsprobleme aufgezeigt und Fragen/Probleme der Teilnehmenden besprochen.
· Voraussetzungen zum Erlass ordnungsbehördlicher Verfügungen
· Polizeipflichtigkeit
· Abgrenzung zum Sonderordnungsrecht, insbesondere im Bereich des Umweltrechts
· Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügungen
· Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei
· Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung
· Verwaltungszwang zur Durchsetzung von Ordnungsverfügungen
· sofortiger Vollzug
· Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen
· Sonderaufsicht im allgemeinen Ordnungsrecht
· Fragen aus der Praxis und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.10.2020.