Seminar-Informationen

Bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Halten von Hunden treten wiederholt Fragen insbesondere bei den Ordnungsbehörden und den kreislichen Veterinärämtern auf. Diesen Fragen und denen der Teilnehmer ist das Seminar gewidmet.

 

Schwerpunkte

·      Regelungen der Hundehalterverordnung, insbes. Erlaubnisverfahren, Negativzeugnis, Festlegung der Nebenbestimmungen, Sonderregelungen für Hunde bis 12 Monaten

·      Kostenerstattung

·      Vollzug der Hundehalterverordnung

·      Abgrenzung der Fälle der Untersagung nach § 5 der Hundehalterverordnung von sonstigen Maßnahmen gemäß § 13 OBG

·      Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung

·      Sonderregelungen für Tierheime und Kostenlast für die Unterbringung

·      Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei

·      Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung

·      Fundtierregelungen

·      Abgrenzung zu ausgesetzten Tieren

·      Zuständigkeitsabgrenzung für Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz

·      Vertragsgestaltung mit den Tierheimen

·      Anpassung bestehender Verträge mit den Tierheimen im Hinblick auf die Unterbringung von gefährlichen Hunden

·      Einführung einer Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde

·      Ausnahmeregelungen

·      Rechtsprechung

·      Fragen aus der Praxis und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.11.2020.