Bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Halten von Hunden treten wiederholt Fragen insbesondere bei den Ordnungsbehörden und den kreislichen Veterinärämtern auf. Diesen Fragen und denen der Teilnehmenden ist das Seminar gewidmet.
1. Regelungen der Hundehalterverordnung, insbes. Erlaubnisverfahren, Negativzeugnis, Festlegung der Nebenbestimmungen, Sonderregelungen für Hunde bis 12 Monaten
2. Kostenerstattung
3. Vollzug der Hundehalterverordnung
4. Abgrenzung der Fälle der Untersagung nach § 5 der Hundehalterverordnung von sonstigen Maßnahmen gemäß § 13 OBG
5. Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung
6. Sonderregelungen für Tierheime und Kostenlast für die Unterbringung
7. Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei
8. Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung
9. Fundtierregelungen
10. Abgrenzung zu ausgesetzten Tieren
11. Zuständigkeitsabgrenzung für Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz
12. Vertragsgestaltung mit den Tierheimen
13. Anpassung bestehender Verträge mit den Tierheimen im Hinblick auf die Unterbringung von gefährlichen Hunden
14. Einführung einer Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde
15. Ausnahmeregelungen
16. Rechtsprechung
17. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.11.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.12.2021.