Seminar-Informationen

Bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Halten von Hunden treten wiederholt Fragen insbesondere bei den Ordnungsbehörden und den kreislichen Veterinärämtern auf. Diesen Fragen und denen der Teilnehmenden ist das Seminar gewidmet.

Schwerpunkte

1.      Regelungen der Hundehalterverordnung, insbes. Erlaubnisverfahren, Negativzeugnis, Festlegung der Nebenbestimmungen, Sonderregelungen für Hunde bis 12 Monaten

2.      Kostenerstattung

3.      Vollzug der Hundehalterverordnung

4.      Abgrenzung der Fälle der Untersagung nach § 5 der Hundehalterverordnung von sonstigen Maßnahmen gemäß § 13 OBG

5.      Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung

6.      Sonderregelungen für Tierheime und Kostenlast für die Unterbringung

7.      Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden mit der Polizei

8.      Zuständigkeiten und Amtshilfe der Polizei sowie Kostenlastverteilung

9.      Fundtierregelungen

10.    Abgrenzung zu ausgesetzten Tieren

11.    Zuständigkeitsabgrenzung für Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz

12.    Vertragsgestaltung mit den Tierheimen

13.    Anpassung bestehender Verträge mit den Tierheimen im Hinblick auf die Unterbringung von gefährlichen Hunden

14.    Einführung einer Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde

15.    Ausnahmeregelungen

16.    Rechtsprechung

17.    Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 24.11.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.12.2021.