Mit dem Urteil der BVerwG zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vom 9.11.2021 wurde den Gemeinden ein bislang gängiger Weg versperrt, Mieter vor überhöhten Mieten und vor einer Vertreibung aus ihrem Wohngebiet zu bewahren, wenn Mietgrundstücke mit dem Ziel hoher Renditen
erworben, in ihrer Nutzung geändert oder weiterverkauft werden. Das Instrument „Abwendungsvereinbarung“ hat durch das Urteil den angestrebten Zweck weitgehend verloren. Manche der bereits abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen wurden rückabgewickelt. Initiativen zu einer Gesetzesänderung befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren. Gleichwohl ist damit das Vorkaufsrecht für die Gemeinden nicht nutzlos geworden. Das Seminar umreist seinen vielfältigen Anwendungsbereich bei der Wahrung öffentlicher Belange und beim Schutz der Mieter vor Verdrängung.
1. Prinzip des Vorkaufsrechts
2. Vorkaufsrecht der Gemeinden zugunsten der Allgemeinheit nach dem Baugesetzbuch
2.1. Ein allgemeines Vorkaufsrecht zu bebauten (Wohn-)Grundstücken
– in Gebieten mit Erhaltungssatzungen (Milieuschutzgebiete), dar. Urteil des BVerwG v. 02.11.2021
– an Grundstücken mit städtebaulichen Missständen im beplanten/unbeplanten Innenbereich.
2.2. Ein allgemeines Vorkaufsrecht zu unbebauten Grundstücken
– im Flächennutzungsplan im Außenbereich für Wohnflächen vorgesehen sind,
– für Wohngebäude geeignete Flächen im beplanten oder unbeplanten Innenbereich
– zu Grundstücken in Bebauungsplan-, Umlegungs- und Sanierungsgebieten,
– freizuhaltende Flächen in Hochwasserschutzgebieten.
2.3 Ein besonderes Vorkaufsrecht kann darüber hinaus von der Gemeinde begründet werden
– an unbebauten Grundstücken im Gebiet eines Bebauungsplans,
– an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken, die sich für Wohnbebauung eignen und in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen.
3. Wann ist eine Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen? Gefahr der Umgehung durch „Share Deals“.
4. Änderungsvorschlag zum Baugesetzbuch
5. Einvernehmliche Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts.
6. Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde zugunsten Dritter
7. Ablauf der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde.
8. Weitere Vorkaufsrechte im Handlungsfeld der Gemeinde, dar. Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung zu Eigentumswohnungen und deren Verkauf; Beschränkung des Kündigungsrechts des Käufers.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro
Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 06.06.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle
Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.06.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.