Seminar-Informationen

Viele Kommunen haben nicht mehr genug Grundstücke, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Ihnen bietet sich das Vorkaufsrecht an, insbesondere

–       für sozialen Wohnungsbau, Infrastruktur, Gewerbeentwicklung, Kultur, Natur- und Landschaftsschutz

–       für die Landwirtschaft, wo zunehmend Äcker für renditeträchtige Monokulturen (Biogas- und Kraftstoffherstellung) zweckfremd verwendet werden. Siedlungsrechtliche Vorkaufsrechte können hier überhöhten Bodenpreisen entgegenwirken.

–       um einer Verdrängung bestimmter Bevölkerungsschichten entgegenzusteuern.

Aber Achtung, nicht rechtzeitig erkannte Vorkaufsrechte Dritter, z. B. Nutzern von Garagen, können die Pläne der Gemeinde zu Bebauungs- und Nutzungsveränderungen vereiteln!

Das Instrument „Vorkaufsrecht“ hat zahlreiche gesetzliche, dingliche, schuldrechtliche Varianten. Oft müssen die Voraussetzungen langfristig angebahnt werden. Das Seminar gibt eine Übersicht über das Rechtsinstitut und informiert über Probleme bei dessen Anwendung und deren Lösung.

 

Schwerpunkte

1.        Zweck, Prinzip und Formen des Vorkaufsrechts

2.        Generelle Regelungen zu seiner Ausübung; schuldrechtliches Vorkaufsrecht

3.        Langfristige Anbahnung eines Vorkaufsrechts (Rechtsgeschäft, Bebauungspläne, Satzungen)

4.        Vorkaufsrecht des Mieters bei Wohneigentum; Milieuschutzgebiete

5.        Vorkaufsrechte im Rahmen von Planfeststellungsverfahren nach Fernstraßengesetz, Wasserstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz, Allgemeinem Eisenbahn- u. Personenbeförderungsgesetz

6.        Vorkaufsrecht nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder

7.        Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

8.        Vorkaufsrechte nach dem Vermögensgesetz und dem Schuldrechtsanpassungsgesetz.

9.        Aktuelle Rechtsprechung

10.    Fragen und Probleme der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 12.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2020.