Seminar-Informationen

Die Corona-Krise stellt höchste Anforderungen an alle Verwaltungsbereiche der Kommune. Im Finanzbereich stellt sich z. B. die Frage, welche Aufwendungen in der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Zwar sind die gesetzlichen Regelungen des § 69 BbgKVerf grundsätzlich eindeutig geregelt, im Detail stellen sich aber Fragen, wie z. B. mit Zuschüssen und
Zuwendungen an Freie Träger, Kultureinrichtungen und dgl. verfahren werden darf.
In diesem Webinar werden ausgewählte Fragen beantwortet und gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet.

Schwerpunkte

·           Begriff und haushaltsrechtliche Einordnung von (staatlichen) Zuwendungen

·           Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts

·           Zuwendungs- und Finanzierungsarten

·           Ablauf eines Zuwendungsverfahrens
– Antrag
– Antragsprüfung
– Erlass des Zuwendungsbescheides inkl. Nebenbestimmungen/Zuwendungsvertrag
– Bewirtschaftung der Zuwendung/Mittelabruf
– Nachweis der Verwendung
– Verwendungsnachweisprüfung und Kontrolle
– Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides

·           Beispiele, Anwendungen und Problemstellungen aus der Zuwendungspraxis

·           aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte

·           Fragen der Teilnehmenden

 

Webinar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n für unser Webinar. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Webinar-Links ist ausgeschlossen. Bei Verstoß kommen Nachforderungen auf Sie zu.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Webinare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 20.04.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 04.05.2020.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.