Seminar-Informationen

·      Gilt das Amtsgeheimnis noch uneingeschränkt oder

       geht inzwischen die Informationspflicht gegenüber den Bürgern vor?

·      Werden Berufsgeheimnisse, Schutz personenbezogener Daten u. a. Persönlichkeitsrechte

       von der Informationsfreiheit verdrängt?

·      Wo endet die Auskunftspflicht? Wie handele ich richtig/falsch?

·      Steht die Informationsfreiheit irgendwo zwischen Datenschutz und

       Transparenz der Verwaltung?

·      Hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)etwas geändert?

·      Welche Rechtsgrundlagen gelten für Auskunftsansprüche?

Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen. Es verschafft damit den Teilnehmenden
Sicherheit im Umgang mit einer schwierigen Materie in der kommunalen Praxis und bietet
Gelegenheit zu Fragestellungen und zum Erfahrungsaustausch.

·      Amtsgeheimnis/Schweigepflicht: Herkunft und Zweck

·      Rechtsgrundlagen für das Amtsgeheimnis und besondere Schweigepflichten

·      Geheimnisse: personenbezogen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

·      Wer ist Geheimnisträger bzw. wer ist zum Schweigen verpflichtet?

·      Was kann der Geheimhaltung entgegenstehen?

·      Informationsfreiheit und open data

·      Grundlagen des Informationsrechtes

·      Auskunftsansprüche, z. B. Datenschutzgesetze, UIG, IFG,

       Kommunalverfassung, Pressegesetz, Grundbuchordnung, bundeslandspezifische Regelungen

·      Rechtsschutzmöglichkeiten des Antragstellers bei verweigerter Datenherausgabe

·      Gründe für eine Auskunftsverweigerung

·      Rechtliche Folgen Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 29.12.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.01.2020.