Seminar-Informationen

Das Widerspruchsverfahren ist von zentraler Bedeutung in Ausbildung und Praxis der öffentlichen Verwaltung. Als Ausfluß der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet es dem Bürger bei erfolglosem Widerspruch den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten. Da das Widerspruchsverfahren der Verwaltung die Möglichkeit gibt, ihre Entscheidung vor einer externen Überprüfung selbst in einem förmlichen Verfahren auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, werden an den Bearbeiter hohe Anforderungen gestellt.

Das Seminar vermittelt an praktischen Beispielen die notwendigen Kenntnisse, um die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs zu prüfen und in einem Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid darzustellen. Zudem werden Musterwiderspruchsbescheide vorgestellt.

Schwerpunkte

1.    Nichtförmliche Rechtsbehelfe

2.    Förmliche Rechtbehelfe

3.    Widerspruchsverfahren
– Zweck des Widerspruchsverfahrens
– Verfahren
– Zulässigkeit des Widerspruches
– Begründetheit des Widerspruches
– Beendigung des WS-verfahrens

4.    Kostenentscheidung

5.    Abhilfebescheid

6.    Widerspruchsbescheid

7.    Weiterführende Hinweise
– Ordnungsgemäße Ausübung und Begründung von Ermessensentscheidungen
– Bedeutung des Ausgangsbescheides

8.    Erfahrungsaustausch, Probleme und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.01.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.02.2021.