Bei der Verwertung von Immobilien und der Frage, welche Befriedigungsreihenfolge einzuhalten ist, kommt man insbesondere bei der Rangklasse 4 wegen § 11 ZVG an den Punkt, an dem man Grundkenntnisse über den grundbuchmäßigen Rang von Rechten braucht, um seine Befriedigungschancen realistisch einordnen zu können. Hier ist es von Bedeutung, zwischen dem Datums- und dem Ortsprinzip unterscheiden zu können und auch zu verstehen, wie sich die Rangfolge von Rechten im Grundbuch ändern kann. Anhand von praktischen Beispielen vermittelt das Seminar einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die zur Bestimmung und auch zur Veränderung des Rangs erforderlich sind. Es versetzt die Teilnehmenden in die Lage, den Rang ihres eingetragenen Rechts und damit letztendlich auch den „Wert“ einschätzen zu können.
1. Bestimmung des Rangs von Rechten innerhalb einer Abteilung
2. Bestimmung des Rangs von Rechten in verschiedenen Abteilungen
3. Praktische Anwendung des Datums- und des Ortsprinzips
4. Ausnahmen der besprochenen Prinzipien
5. Nachträgliche Änderung des Rangs
6. Behandlung von Zwischenrechten beim Rangtausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 25.03.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.04.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.