Seminar-Informationen

Zunehmend werden kommunale Leistungen durch Eigenbetriebe, öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform oder von privaten Dritten erbracht. Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen für die Leistungserbringung öffentlicher Leistungen durch Eigenbetriebe und öffentliche Unternehmen. Da die Leistungen der öffentlichen Hand nicht vorrangig der Gewinnerzielung, sondern dem öffentlichen Interesse und der Stärkung des Gemeinwohls dienen, müssen finanzielle und qualitative Faktoren und Risiken in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen werden. Wie das richtig gemacht wird, zeigt das Seminar. Es befähigt die Teilnehmenden, Entscheidungen über die Art der Leistungserbringung auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu treffen.

 

Schwerpunkte

– Voraussetzungen öffentlicher Leistungserbringung

– Nachweis öffentlicher Zweck

– Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

– Eigenbetriebe/öffentliche Unternehmen

– Leistungen selbst erbringen oder kaufen?

– Privatisierung und Rekommunalisierung

– Nutzwertanalyse

– Risikoanalyse

– Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.11.2020.