Seminar-Informationen

Seit April 2020 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen (zumindest in Bezug auf den Oberschwellenbereich) empfangen und annehmen können. Einzelne Kommunen haben bereits dafür eine Lösung gefunden, meistens über Landesportale. Oftmals sind diese aber nicht in die bestehenden Verfahren der Belegprüfung integriert, da einige HKR-Anbieter die erhaltenen
X-Rechnungen noch nicht automatisch integrieren können. Dies ist auf Grund der geringen
Anzahl an X-Rechnungen auch nicht tragisch. Die aber oftmals präferierte Lösung mit einem Ausdruck zu arbeiten, muss geregelt sein, um Rechtssicherheit herzustellen.

Das Seminar vermittelt Regelungen zum Empfang elektronischer Rechnungen im XML-Format und deren weitere Verarbeitung, wie mit unvollständigen Rechnungen umzugehen ist und welche Besonderheiten bei der Weiterbearbeitung von X-Rechnungen im Fachamt zu beachten sind und wie Sie dies regeln können. Ein wichtiger Bestandteil des Seminars sind die einzuführenden
besonderen Kontrollmechanismen bei dieser Art der Rechnungsbearbeitung und Besonderheiten bei der Archivierung und Sicherung der X-Rechnungsoriginale.

Schwerpunkte

– Verfahrensanweisung X-Rechnung

– Verarbeitung elektronischer Belege im Rechnungswesen

– Rechtssicheres bearbeiten von X-Rechnungen

– Selbstbewertung organisieren und durchführen

– Interne Kontrollsysteme bei X-Rechnungen

– Besondere Anforderungen zur Aufbewahrung von X-Rechnungen

Teilnahmebedingungen

Seminarinformationen

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

 

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 23.05.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.06.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.