Ordnungsbehörden und Polizei sind nebeneinander für die Gefahrenabwehr zuständig. Wer wann welche Aufgaben wahrnimmt, hängt nicht nur von der Absprache vor Ort ab, sondern ergibt sich aus der Gesetzeslage und Rechtsprechung. In der Praxis gewinnt die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt eine zunehmende Bedeutung, wie zuletzt die „Corona-Pandemie“ gezeigt hat. Das Seminar stellt die Aufgabenverteilung zwischen Ordnungsamt und Polizei klar, widerlegt Vorurteile und gibt praktische Ratschläge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 10.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.102025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.