Seminar-Informationen

Ordnungsamt und Polizei teilen sich die Gefahrenabwehr – wer was übernimmt, regeln Gesetze und Rechtsprechung. Das Seminar erklärt die Zuständigkeiten, räumt mit Mythen auf und gibt Tipps für die Zusammenarbeit.

Schwerpunkte

  • Zuständigkeiten der Polizei- und der Ordnungsbehörde
  • Befugnisse der Polizei- und der Ordnungsbehörde
  • Probleme bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten und bei der Umsetzung der Befugnisse der Polizei- und der Ordnungsbehörde
  • Kooperationsformen der Polizei- und der Ordnungsbehörde wie gemeinsames Bürgerbüro, gemeinsame Präventivstreifen, gemeinsame Einsätze
  • Praktische Fälle, z. B:
    – gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen
    – Maßnahmen der Gefahrenabwehr
    • Sicherstellungen / Umsetzung von Fahrzeugen
    • Fundtiere
    • Hilflose Personen
  • Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 29.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.05.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.