Zusammenarbeit von kommunaler Ordnungsbehörde und Polizei – Gesetzliche Grundlagen, Formen der Zusammenarbeit

23-05-2024 (09:00 - 14:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Ordnungsbehörden und Polizei sind nebeneinander für die Gefahrenabwehr zuständig. Wer wann welche Aufgaben wahrnimmt, hängt nicht nur von der Absprache vor Ort ab, sondern ergibt sich aus der Gesetzeslage und Rechtsprechung. In der Praxis gewinnt die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt eine zunehmende Bedeutung, wie zuletzt die „Corona-Pandemie“ gezeigt hat.  

Das Seminar stellt die Aufgabenverteilung zwischen Ordnungsamt und Polizei klar, widerlegt Vorurteile und gibt praktische Ratschläge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Seminarteilnehmende

Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, Rechtsamt, Kommunalaufsicht, kommunale Abgeordnete

Schwerpunkte

·      Zuständigkeiten der Polizei- und der Ordnungsbehörde

·      Befugnisse der Polizei- und der Ordnungsbehörde

·      Probleme bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten und bei der Umsetzung der Befugnisse

       der Polizei- und der Ordnungsbehörde

·      Kooperationsformen der Polizei- und der Ordnungsbehörde wie gemeinsames Bürgerbüro,
       gemeinsame Präventivstreifen, gemeinsame Einsätze

·      Amts- und Vollzugshilfe durch die Polizei

·      Aktuellen Rechtsprechung

·      Praktische Fälle, z. B:
       – gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen
       – subsidiäres Einschreiten der Polizei
       – gefahrenabwehrrechtliche Verfügungen

·      Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

Referent/-in

Steven Bahl

Polizeidirektor Steven Bahl, seit vier Jahren Dozent von BITEG-Seminaren.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.05.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.05.2024.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

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Veranstaltungsort

Online

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