Seminar-Informationen

Bei der Zweitwohnungssteuererhebung gibt es in der Praxis nach wie vor zum Teil erhebliche Probleme. Diese betreffen sowohl die Satzungsgestaltung entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG), als auch die konkrete Steuererhebung, z. B. bei Bungalows.

Im Seminar werden, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung, Möglichkeiten der Minimierung bzw. Lösung von Problemfällen der Seminarteilnehmer erläutert und diskutiert.

 

1.    Gesetzlicher Mindestinhalt und weitere mögliche Regelungsinhalte von
       Zweitwohnungssteuersatzungen

       – Zweitwohnungssteuerbegriff

       – Begriff des Innehabens

       – mögliche Steuermaßstäbe

       – Gestaltungsmöglichkeiten

2.    Häufige Fehler und ungünstige Ansätze am Beispiel von Satzungsmustern

3.    Aktuelle Probleme der Zweitwohnungssteuererhebung, z. B.

       – BVerfG: Unzulässige Besteuerung beruflich gehaltener Wohnungen

       – BverwG: Zweitwohnungssteuer für Studenten
       – BVerwG: Abgrenzung Eigennutzung
       – OVG Meckl.Vorp.: Besteuerung bei Kleingärten

       – OVG NRW: allgemeine Auskunftsersuchen zur Wohnungsnutzung unzulässig
       – Umgang mit diesen und weiteren Entscheidungen im Satzungs- und Erhebungsbereich

4.    Des Weiteren:
       – Entstehung der Steuer und Vorauszahlungserhebung

       – Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Zweitwohnungen ohne Mietvertrag

         (qualifizierte Schätzung), z. B. bei Wochenendhäusern oder Bungalows
       – Ausgestaltung des Hauptwohnungsbegriffs

       – steuerliche Behandlung von Wohngemeinschaften

5.    Aktuelle Rechtsprechung und deren Anwendung in der kommunalen Praxis

6.    Fragen und Probleme aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 12.04.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.04.2020.