Bei der Zweitwohnungssteuererhebung gibt es in der Praxis nach wie vor zum Teil erhebliche Probleme. Diese betreffen sowohl die Satzungsgestaltung entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG), als auch die konkrete Steuererhebung, z. B. bei Bungalows.
Im Seminar werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten der
Minimierung bzw. Lösung von Problemfällen der Teilnehmenden erläutert und diskutiert.
1. Gesetzlicher Mindestinhalt und weitere mögliche Regelungsinhalte von Zweitwohnungssteuersatzungen
– Zweitwohnungssteuerbegriff
– Begriff des Innehabens
– mögliche Steuermaßstäbe
– Gestaltungsmöglichkeiten
2. Häufige Fehler und ungünstige Ansätze am Beispiel von Satzungsmustern
3. Aktuelle Probleme der Zweitwohnungssteuererhebung, z. B.
– BVerfG: Unzulässige Besteuerung beruflich gehaltener Wohnungen
– BverwG: Zweitwohnungssteuer für Studenten
– BVerwG: Abgrenzung Eigennutzung
– OVG Meckl.Vorp.: Besteuerung bei Kleingärten
– OVG NRW: allgemeine Auskunftsersuchen zur Wohnungsnutzung unzulässig
– Umgang mit diesen und weiteren Entscheidungen im Satzungs- und Erhebungsbereich
4. Des Weiteren:
– Entstehung der Steuer und Vorauszahlungserhebung
– Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Zweitwohnungen ohne Mietvertrag
(qualifizierte Schätzung), z. B. bei Wochenendhäusern oder Bungalows
– Ausgestaltung des Hauptwohnungsbegriffs
– steuerliche Behandlung von Wohngemeinschaften
5. Aktuelle Rechtsprechung und deren Anwendung in der kommunalen Praxis
6. Fragen und Probleme aus der Verwaltungspraxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 06.09.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 27.09.2021.