Seminar-Informationen
Die Abnahme der Vermögensauskunft ist keine Alibimaßnahme, auch wenn das Ergebnis teilweise so betrachtet wird. Vielmehr dient die VAK zur Vorbereitung und Durchführung weiterer Maßnahmen; insbesondere auch Sachpfändungsmaßnahmen. Dieses Seminar beinhaltet u.a. die praktische Übung der Abnahme der VAK. Weiterhin ist ein Schwerpunkt die oftmals missachtete Sachpfändung mit anschließender Versteigerung oder im Bedarfsfall auch der freihändige Verkauf. Zahlreiche Muster, Tipps und Hinweise sowie eine komplette Dienstanweisung für die Vollstreckung runden dieses Seminar ab.
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen der Abnahme der Vermögensauskunft nach Bundes- und Landesrecht
- Warum ist die VAK so besonders; oft unterschätzt, wenig geliebt und warum sollte ich die Maßnahme – je nach Landesrecht – selbst vornehmen; was bringt mir diese Maßnahme?
- Die besondere Bestellung der Mitarbeiter – notwendiges Zertifikat – in NRW zwingend
- Von der Vorbereitung und Organisation der VAK, über die Ladung, bis hin zur Beantragung eines Haftbefehls – fallen hier Kosten an, wenn ja, wie hoch sind diese
- Wer nimmt die VAK ab: Innen- oder Außendienst = ist das überhaupt eine „echte“ Frage; warum muss eine andere Vollstreckungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe tätig werden
- Der Vordruck der Vermögensauskunft – ein besonderes Konstrukt – Gestaltungsmöglichkeiten
- Der Termin mit dem Schuldner – was ist zu beachten – / warum zu zweit die VAK abnehmen
- Rollenspiel als Übung: – Abnahme der VAK mit anschließender gemeinsamer Auswertung
- Die zwingende Niederschrift und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Die wiederholte Abnahme der VAK – auch innerhalb der Sperrfrist – Beispiele, Urteile
- Die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis – das Fegefeuer der Vollstreckung
- Falsche Angaben des Schuldners: Strafanzeige oder nicht? – Sinn, Zweck und Signalwirkung
- Die Vollstreckung des Haftbefehls – Kombi-Auftrag oder nicht?
- Was ist pfändbar, was nicht. Was lohnt sich zu pfänden, wo ist ein Erlös zu erzielen; ergebnisorientiertes Arbeiten bringt Erfolg
- Wo und wie lagere ich Pfandgegenstände, wo werden Fahrzeuge aufbewahrt
- Die Schätzung der Pfandgegenstände – Lösungsvorschläge zur Reduzierung von Kosten
- Die Pfändung von Fahrzeugen unter dem Gesichtspunkt der Versteigerung
- Die beiden Versteigerungsportale
- Was passiert, wenn der Schuldner Pfandsachen auslösen möchte
- Der freihändige Verkauf – wann, wie und warum-; was ist zwingend zu beachten, wo lauern hier Gefahren – bzw…gibt es diese überhaupt?
- Zahlreiche Tipps, Hinweise und Urteile runden dieses umfängliche Gesamtthema ab
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 470,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.11.2025.