Seminar-Informationen

Gemeinden können Gäste- und/oder Tourismusabgaben bzw. -beiträge erheben, um Ihre touristischen Einrichtungen, touristischen ÖPNV und Marketingkosten zu finanzieren. In einigen Bundesländern (Sachsen-Anhalt oder Sachsen) ist dies für Gemeinden auch ohne eine entsprechende Voraussetzung möglich. In diesem Seminar stehen die neuesten Entwicklungen im Mittelpunkt, ohne dass die Grundlagen zu den Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträgen dabei aus dem Blick geraten. Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine aktuelle und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

Schwerpunkte

Neue Lösungsansätze für Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträge

•          Auswirkungen Coronabedingter Schwankungen in den Gästezahlen

•          gegenseitige Anerkennung und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit

•          Ansatzfähige Kosten (z.B. öffentliches Grün, Straßenreinigung/Winterdienst)

•          gemeinsame (regionale) Gästebeitragserhebung

•          Abgabenmaßstäbe der Tourismusbeiträge (z.B. Stufen- oder Umsatzbasierte Maßstäbe)

•          Erlösoptimierung/ Finanzierungsmöglichkeiten über Kur- oder Tourismusbeitrag

•          Elektronische und Digitale Kurkarten

Aktuelle Themen und Rechtsprechung zu den Kur- und Fremdenverkehrsabgaben

•          Erhebungsmöglichkeiten für nicht als Erholungsort anerkannte Gemeinden

•          Tagesgäste / Jahreskurabgabe

•          Umsatzsteuerpflicht der Kurabgaben

•          Kalkulation (u. a. Umgang mit Einnahmeausfällen)

•          abgabenrelevanter Vorteil und Vorteilsbemessung bei der Fremdenverkehrsabgabe

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 02.12.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.12.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.