Seminar-Informationen
Gemeinden können Gäste- und/oder Tourismusabgaben bzw. –beiträge erheben, um Ihre touristischen Einrichtungen, den touristischen ÖPNV und Marketingkosten zu finanzieren. In einigen Bundesländern (Sachsen-Anhalt oder Sachsen) ist dies für Gemeinden auch ohne eine entsprechende Voraussetzung möglich.
Dieses Seminar stellt die neuesten Entwicklungen in den Mittelpunkt, ohne dass die Grundlagen zu den Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträge dabei aus dem Blick geraten. Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass die Teilnehmenden nach dem Seminar eine aktuelle und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Seminarteilnehmende
Kurdirektoren, Tourismusbeauftragte, Controller, KLR-Verantwortliche Kämmerer
Schwerpunkte
Neue Lösungsansätze für Gäste-/Kurabgaben und Tourismusbeiträge
– Auswirkungen Corona-bedingter Schwankungen in den Gästezahlen
– Gegenseitige Anerkennung und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit
– Ansatzfähige Kosten (z. B. öffentliches Grün, Straßenreinigung, Winterdienst)
– Gemeinsame (regionale) Gästebeitragserhebung
– Abgabenmaßstäbe der Tourismusbeiträge (z. B. Stufen- oder umsatzbasierte Maßstäbe)
– Erlösoptimierung/Finanzierungsmöglichkeiten über Kur- oder Tourismusbeitrag
– Elektronische und digitale Kurkarten
Aktuelle Themen und Rechtsprechung zu den Kur- und Fremdenverkehrsabgaben
– Erhebungsmöglichkeiten für nicht als Erholungsort anerkannte Gemeinden
– Tagesgäste
– Jahreskurabgabe
– Umsatzsteuerpflicht der Kurabgaben
– Kalkulation (u. a. Umgang mit Einnahmeausfällen)
– abgabenrelevanter Vorteil und Vorteilsbemessung bei der Fremdenverkehrsabgabe
Referent/-in
Magister Arndt Krischok, Institut für Public Management, Berlin, berät Kommunen, kommunale
Unternehmen und Verbände
Teilnahmebedingungen
Seminar-Informationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 21.02.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.03.2022.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.