Seminar-Informationen
Am 21. Februar 2024 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden Elemente der Kommunalen Notlagenverordnung in die Kommunalverfassung aufgenommen und eine Novellierung weiterer Vorschriften der Kommunalverfassung vorgenommen. Die Änderungen betreffen: Bürgerbegehren, Sitzungsgeld für sachkundige Personen, Hybridsitzungen und Ortsteilbudgets aber auch die Haushaltssatzung und den Gesamtabschluss. Wir möchten mit Ihnen über diese Veränderungen und Folgen für Ihre Verwaltung diskutieren.
Seminarteilnehmende
Personen aus den entsprechenden Fachämtern aber auch Personen mit Leitungsverantwortung
Schwerpunkte
1. Bürgerbegehren
2. Sitzungsgeld
3. Hybridsitzungen
4. Ortsteilbudgets
5. Notlagenverordnung
6. Haushaltssatzung
7. Gesamtabschluss
8. Gemeindestrukturänderung
9. Fragen und Antworten
Referent/-in
Sabine Tischendorf, Leiterin des Kirchlichen Verwaltungszentrum (KVZ) in Itzehoe, langjährig beschäftigt bei der Wirtschaftsberatung PwC, Dozentin zur
Doppik, Autorin von Veröffentlichungen u. a. zur Kommunalen Finanzwirtschaft, Aufsatzsammlung „Doppik-Leitfaden“, Wirtschaftsinformatikerin, BITEG-Dozentin seit 2018
Gabriele Eberwein, Kämmerin a. D.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.03.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.04.2024.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
Veranstaltungsort
Online
Online-Seminar