Das sogen. „Stechuhr-Urteil“ des EuGH aus 2019 warf seine Schatten voraus. Seit dem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 steht fest: die Arbeitgeber haben die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – konkret: zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems. Aber was heißt das konkret?
Das Seminar gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung vom EuGH-Urteil bis zum aktuellen Beschluss des BAG und stellt die nunmehr seitens der Arbeitgeber erforderlichen Pflichten vor.
Fragen und Erfahrungen der Teilnehmenden sind selbstverständlich Bestandteil des Seminars.
1. Übersicht über die Rechtsprechung
2. Beteiligung des Personalrats
3. Konsequenzen für die Vertrauensarbeitszeit
4. konkrete Umsetzung
5. die Hürden des Arbeitszeitgesetzes
6. organisatorische Vorgaben
7. Folgerungen für mobiles Arbeiten
8. Sanktionen bei Nichtbeachtung
9. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 205,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 12.06.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.07.2023.
27-03-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
14-11-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
04-06-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
03-06-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
20-11-2024
09:00 - 16:00 Uhr
225.00 €
zzgl. 19% MwSt.