Der unbekannte Verfahrensbeteiligte – „Schuldner minderjährig, unbekannt, verstorben oder unauffindbar, was nun?“

02-12-2025 (14:00 - 15:30 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Oft ist unklar, wer das Gegenüber der Verwaltung oder einer Vollstreckungsbehörde ist. Dann ergeben sich Fragen wie:
– Können Minderjährige Schuldner sein und wenn ja, wie werden Sie beteiligt und wenn durch wen?
– Was ist, wenn der Aufenthalt des Schuldners dauerhaft unbekannt oder man nicht feststellen kann, wer an der Sache überhaupt beteiligt ist?
– Führt der Tod des Schuldners zum Ende der Vollstreckung oder gibt es Hilfe für einen Gläubiger?
– Wer hilft im Gericht und wie werden Lücken wodurch gefüllt?
– Kann man Kontakt aufnehmen und wie funktioniert das erfolgreich, z. B. für Gläubiger?
– Wie kann man erreichen, dass vom Gericht eingesetzte gesetzliche Vertreter in Verfahren auch reagieren?

In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Pflegschaften gem. BGB und das Vorgehen der Behörde/des Pflegers o. a. Vertreter vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Seminarteilnehmende

Vollstreckungsbehörde, kommunale Wasser-/AbwasserverbändeLiegenschaften, Vollstreckungsbehörde, Rechtsamt, Betreuungsstelle, Betreuer, Nachlasspfleger, Berufspfleger u. a. Interessierte, die dienstlich mit der Materie zu tun haben

Schwerpunkte

1.    Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern

2.    Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?

3.    Beteiligter weg = Abwesenheitspfleger hilft!

4.    Beteiligter Ungewiss = Pfleger für unbekannte Beteiligte hilft!

5.    Nachlasspflegschaft, damit es weitergeht bei Tod!

6.    Testamentsvollstrecker bestellt, was nun?

Referent/-in

Otto Wesche

Otto Wesche, Dipl. Rechtspfleger mit mehr als 35 Jahren Berufspraxis.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 18.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.12.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.