Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein wichtiges Instrument der Personalarbeit. Sie muss gängige Fehler bei befristeten Arbeitsverträgen kennen und vermeiden, um nicht schwer kündbare Dauerarbeitsverhältnisse zu riskieren. So stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die „Kettenbefristung“ bei Dauervertretungsbedarf. Auch die Verlängerung befristeter Verträge ist riskant. Hinzu kommt die ständig neue Rechtsprechung zum Befristungsrecht.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über das aktuelle Befristungsrecht.
1. Grundlagen des Befristungsrechts
2. Befristungsrecht
a. Allgemein
i. Vorteile & Nachteile einer Befristung
ii. Rechtsgrundlagen des Befristungsrechts
iii. Befristungsarten
iv. Schriftform der Befristung
b. Befristung ohne Sachgrund
i. Vorgaben des TzBfG
ii. Besonderheiten in Tarifverträgen
c. Befristung mit Sachgrund
i. Sachgründe im Überblick / Anforderungen an den Sachgrund
ii. Problem: Kettenbefristung
iii. Sachgründe aus der Rechtsprechung
iv. Besonderheiten in Tarifverträgen
d. Fortsetzung, Nachträgliche Befristung, Beendigung
i. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
ii. Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
iii. Beendigung befristeter Arbeitsverträge
e. Beteiligung der Personalvertretung
f. Folgen unwirksamer Befristungen und gerichtliche Überprüfung
3. Teilzeitbeschäftigung
a. Allgemein
i. Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit
ii. Rechtsquellen der Teilzeitarbeit
iii. Begriff der Teilzeitbeschäftigung
b. Teilzeitanspruch nach TzBfG
i. Ordnungsgemäßer Antrag
ii. Antragsfrist
iii. Verteilung der Arbeitszeit
c. Ablehnungsgründe des AG
d. Besonderheiten in Tarifverträgen
e. Beteiligung der Personalvertretung
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.01.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 17.02.2023.
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