Seminar-Informationen

Die Bewertung und Bilanzierung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
unterliegt vielen Besonderheiten des Gemeindehaushaltsrechts. Fragen ergeben sich insbes. zur
(Eröffnungs-)Bilanzierung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens und zu den Fördermitteln im neuen Rechnungswesen der Gemeinden. Auch viele buchhaltungsrelevante Sachverhalte zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen Gemeinde und einbezogenen Sanierungsträgern sind zu erfassen.

Das Seminar zeigt die Behandlung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ausgehend von der kommunalen Eröffnungsbilanz über die Haushaltsplanung bis hin zum Jahresabschluss der Gemeinde. Dazu werden alle wesentlichen Geschäftsvorfälle zur Abbildung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Rechnungskreisen der Gemeinde, der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme und dem Träger/Treuhänder beispielhaft vorgestellt.

Schwerpunkte

1.      Rechtsgrundlagen

2.      Erfassung städtebaulicher Maßnahmen in der kommunalen Eröffnungsbilanz

3.      Rechtsverhältnisse, Verpflichtungen und Leistungen zwischen Gemeinde, Sondervermögen und Träger/Treuhänder

4.      Eröffnungsbilanzierung für Vermögen und Schulden des Entwicklungs- oder Sanierungsgebietes

5.      Bewertung und Fortschreibung spezifischer Vermögensgegenstände und Schulden der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme

6.      Haushaltsplanung für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

7.      Kosten- und Finanzierungsübersicht und Jahresabschluss

8.      Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.03.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.03.2021.