Das Seminar befasst sich mit der Praxis der kommunalen Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch mit dem oft als frustrierend empfundenen Verfahren vor Gericht. Weitere Schwerpunkte sind die zweckmäßigen Ermittlungen und die Zumessung der Geldbuße. Dabei wird die oft vernachlässigte Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile behandelt. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen ist im OWiG neu geregelt worden.
– Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
– Verfahrenspraxis vor Gericht
– Die Rolle der Verwaltungsbehörde
– Bußgeld und/oder Ordnungsverfügung
– Zweckmäßiges Ermitteln in der Praxis
– Der Bußgeldbescheid
– Zumessung der Geldbuße
– Aufsichtspflichtverletzung im OWiG
– Bußgeld und juristische Person im OWiG
– Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
– Neuregelung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
– Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 08.09.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.09.2021.
27-03-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
14-11-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
04-06-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
03-06-2024
09:00 - 16:00 Uhr
215.00 €
zzgl. 19% MwSt.
20-11-2024
09:00 - 16:00 Uhr
225.00 €
zzgl. 19% MwSt.