Seminar-Informationen
Das Betreten und ggf. auch Durchsuchen von Wohnungen Betriebs- und Geschäftsräumen durch Kommunalbedienstete ist ein „Graubereich“ im Geflecht unübersichtlicher und uneinheitlicher Rechtsvorschriften. In diesem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen anwendungssicher und praxisgerecht erarbeitet.
Seminarteilnehmende
Ordnungsamt, Vollstreckungsaußendienst, Liegenschaften, Gewerbeamt, Bauamt, Wohnungsverwaltung, Immissionsschutz-/Gesundheits- und Veterinärbehörden und andere Bedienstete, die Grundstücke, Geschäfts- oder Wohnräume betreten müssen oder dies anordnen.
Geeignet für alle Bundesländer, außer: Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg, Hessen
Schwerpunkte
- Abgrenzung Betreten – Durchsuchen
- Begriffe der Wohnung und des Geschäftsraums
- Spezielle Rechtsgrundlagen, z. B. GewO, GastG, BImSchG, Bbg, BauO
- Verfahrensanforderungen und materielle Voraussetzungen nach OBG Bbg, PolG Bbg, VwVG Bbg
- Ermächtigungen der (Vollzug-) Polizei
- Fehlerquellen
- Rechtsschutz
- Richtervorbehalte
- Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Referent/-in
Prof. Dr. Barthel, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt, Professor für Verwaltungsrecht an der HSVN Hannover, ist seit über 20 Jahren hauptberuflich Rechtsdozent an Bildungseinrichtungen sowie als Autor u. a. zum Verwaltungsrecht tätig. Er ist Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal Kassel und Verfasser des „Gaedke“, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, (neue) 13. Auflage, Köln 2022.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung ab dem 08.06.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 29.06.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.