Seminar-Informationen

Das BauGB in seiner gegenwärtigen Fassung erschwert es den Gemeinden, wirksam gegen Erscheinungen der Verdrängung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in den Gemeinden vorzugehen und bessere städtebauliche Entwicklungskonzepte durchzusetzen. Auf Anregung einer Baulandkommission sollen den Gemeinden durch Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung erweiterte Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 (BGBl. I Nr. 33) in Kraft getreten. Das Seminar führt in die neuen Regelungen ein.

Schwerpunkte

1.    Kommunale Vorkaufsrechte

2.    Sektoraler Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen, geförderten Wohnungsbau

3.    Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung

4.    Begriff und Wirkungsbereich eines angespannten Wohnungsmarkts

5.    Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

6.    Neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“

7.    Erweiterung des Katalogs der Belange und Aufgaben bei der Ausarbeitung von Bauleitplänen (Elektromobilität, Mobilfunkausbau…)

8.    Sonderregelungen zur „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“  sowie für „Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie“

9.    Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu den neuen Regelungen

 

Seminar-Informationen:

Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.

Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 07.09.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.09.2021.


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