Das BauGB in seiner bisherigen Fassung erschwerte es den Gemeinden, wirksam gegen Erscheinungen der Verdrängung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in den Gemeinden vorzugehen und bessere städtebauliche Entwicklungskonzepte durchzusetzen. Auf Anregung einer Baulandkommission wurden den Gemeinden durch Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung erweiterte Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Das Gesetz trat am 23.6.2021 (BGBl. I Nr. 33) in Kraft. Das Seminar führt in die dessen Regelungen ein.
1. Kommunale Vorkaufsrechte
2. Sektoraler Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen, geförderten
Wohnungsbau
3. Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung
4. Begriff und Wirkungsbereich eines angespannten Wohnungsmarkts
5. Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
6. Neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“
7. Erweiterung des Katalogs der Belange und Aufgaben bei der Ausarbeitung von Bauleitplänen (Elektromobilität, Mobilfunkausbau…)
8. Sonderregelungen zur „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden“ sowie für
„Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie“
9. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu den neuen Regelungen
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 03.05.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.05.2022.
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