Das BauGB in seiner gegenwärtigen Fassung erschwert den Gemeinden, wirksam gegen Erscheinungen der Verdrängung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in den Gemeinden vorzugehen und bessere städtebauliche Entwicklungskonzepte durchzusetzen. Auf Anregung einer Baulandkommission sollen den Gemeinden durch Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung erweiterte Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden. Das Seminar führt in die neuen Regelungen ein.
1. Kommunale Vorkaufsrechte
2. Bebauungsplan zur Festsetzung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau
3. Weitere Erleichterung des Wohnungsbaus
4. Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung
5. Ausreichendes Angebot von bezahlbaren Mietwohnungen
6. Begriff und Wirkungsbereich eines angespannten Wohnungsmarkts
7. Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
8. Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“
9. Mobilfunkausbau
10. Erweiterung des Belangekatalogs in § 1 BauGB um
– den Belang der ausreichenden Versorgung mit Grün- und Freiflächen und Erweiterung
– den Festsetzungskatalog in § 9 BauGB um Naturerfahrungsräume und
– die Ermöglichung von Ausgleichszahlungen
11. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu den neuen Regelungen
Seminar-Informationen:
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Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 15.06.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.07.2021.
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