Seminar-Informationen

Die für die Gemeinden unverzichtbare Grundsteuer darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 31.12.2024 anhand von Einheitswerten erhoben werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz treten völlig neue Regelungen und Bewertungsmethoden in Kraft. Die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte und -messzahlen sollte zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Den Gemeinden stehen für die Festsetzung der Hebesätze und die Ausfertigung der Grundsteuerbescheide nur das Jahr 2024 zur Verfügung. Das erfordert sichere Kenntnis der neuen Rechtsgrundlagen. Das Seminar schafft noch einmal einen Überblick über die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell, geht auf Unsicherheiten im Umgang mit den Rechtsmittelverfahren und auf das Vorgehen bei gegenüber dem gemeinen Wert extrem überhöhten Grundsteuerwerten.

Schwerpunkte

–       Warum neue Grundsteuer?

–       Grundsteuerwert statt bisher Einheitswert

–       Veränderte Bewertungsmethoden mit Beispielen, auch für Änderungsanzeigen

–       Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser;

        Mietwohnhäuser und Wohneigentum

–       Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke,

        gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum

–       Ertragswert für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

–       Neue Grundsteuermesszahlen

–       Festsetzung der Hebesätze, Herangehen und Erfahrungen der Gemeinden

–       Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken

        für die Bebauung.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro
Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 12.11.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 03.12.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.