Die neue Grundsteuer soll nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 1.Januar 2025 in Kraft treten. Bei der Feststellung der neuen Berechnungsgrundlagen sind Verzögerungen eingetreten, so dass Grundsteuerbescheide in einigen Ländern und Gemeinden erst nach dem 1. Januar 2025 ergehen. Gleichwohl gelten die nach Einheitswerten ermittelten alten Steuerfestsetzungen nicht mehr. Das Seminar gibt noch einmal einen Überblick über die Regelungen des Grundsteuerreformgesetzes, erläutert die nachgeschobenen Regelungen zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei extremen Abweichungen der Grundsteuerwerte und geht auf die mir Einsprüchen verbundenen Fragen.
Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 28.02.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.03.2025.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.